Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Gebärdensprachkursen

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anwendung des Vereinfachten Verwaltungsverfahrens (VVV) bei Gebärdensprachdolmetscherleistungen durch Gebärdensprachdolmetscher/innen (GSD) ohne Vertrag mit der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache (LDZ)

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Gebärdensprachkursen

1. Allgemein

Für Gebärdensprachkurse der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache gelten für alle Leistungen im Rahmen des Unterrichts die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Erfasst werden sowohl Unterrichtsverträge mit privaten Verbrauchern als auch Unterrichtsverträge zugunsten Dritter.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt für die Erbringung von Kursen, Fort- und Weiterbildungen durch die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache gegenüber dem Kursteilnehmer. Weitergehende Inhalte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Leistungen und Gebühren

Für die Leistungen und deren Umfang sind die allgemeinen Beschreibungen und jeweils aktuellen Preisangaben der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache auf deren Internetseite maßgebend. Individuelle und/oder weitergehende Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.

4. Anmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung ist die Teilnahmegebühr sofort und ohne jeglichen Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Erst mit Zahlung der Kursgebühr erfolgt eine verbindliche Kursanmeldung. Nur 14 Tage vor Kursbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Kursteilnahme. Anderenfalls kann die Anmeldung annulliert werden.

Eine Unterrichtsperiode beginnt mit dem in der Website festgelegten Termin. Sie endet bei vertraglich festgelegter Stundenzahl mit Ablauf der letzten vereinbarten Unterrichtseinheit. Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache informiert 14 Tage vor Kursbeginn, ob der Kurs wie geplant stattfindet.

5. Zahlungsbedingungen

Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit den nötigen Zahlungsinformationen. Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache:

Kreditinstitut: Bank für Sozialwirtschaft AG Dresden
IBAN: DE12850205000003535500
BIC: BFSWDE33DRE
Kontoinhaber: Landesdolmetscherzentrale

Verwendungszweck: bitte die Buchungsnummer (Kurssnummer) und vollständigen Namen angeben
zu überweisen.

Sollte der Teilnehmer die Kursgebühr nicht in der angegebenen Frist überweisen, kann die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache eine Mahnung inkl. Mahngebühr in Höhe von 5€ versenden.

Bei Ratenzahlung werden bei versäumter Zahlung der Folgeraten jeweils Mahnungen inkl. Mahngebühr in Höhe von 5€ versendet.

Es wird sich zudem das Recht vorbehalten, im Fall versäumter Zahlung, den Kursplatz anderweitig zu besetzen.

6. Absagen

Der Ausfall von Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Bereits eingezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Unterrichtstermine von Gruppenkursen können nicht durch den Teilnehmer abgesagt werden.
Gebuchter und bezahlter Unterricht ist innerhalb eines Jahres ab dem Datum des ersten Unterrichts wahrzunehmen. Wird der Unterricht nicht innerhalb dieses Zeitraums abgerufen, sind die nicht abgerufenen Unterrichtsleistungen verfallen.

Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung der bezahlten Unterrichtsstunden besteht nicht, es sei denn der Kunde war durch nachgewiesene Krankheit oder andere nachgewiesene, schwerwiegende und nicht in seinem Einflussbereich stehende Gründe an der Wahrnehmung des Unterrichts gehindert.

Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.

Unsere Dozenten unterrichten erstsprachlich. Sie beherrschen neben der Unterrichtssprache auch die deutsche Schriftsprache. Ein eventueller Dozentenwechsel berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.

6.1. Teilnahmebescheinigung

Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung erfolgt, soweit die Kursgebühr in voller Höhe beglichen wurde und der/die Teilnehmer/in mindestens 70% des Kurses anwesend war.

6.2. Adressänderungen

Jede Änderung der Anschrift ist umgehend mitzuteilen.

7. Stornierung und Kündigung:

Stornierungen oder Umbuchungen auf einen anderen Kurs seitens des Kunden, die spätestens 21 Tage vor Kursbeginn schriftlich bei der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache eingehen, befreien vollständig von der Zahlung der Kursgebühr.
Soweit die Stornierung oder Umbuchung weniger als 21 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, werden 50% der Kursgebühr fällig.
Bei kurzfristiger Stornierung oder Umbuchung (weniger als 7 Arbeitstage vor Kursbeginn) oder bei Fernbleiben vom Kurs werden 100% der Kursgebühren fällig. Umbuchung und Stornierung bedürfen der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch Rückbestätigung seitens der der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache. Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.

Eine Kündigung des Vertrages nach Kursbeginn ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache zu erfolgen.

8. Haftung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen.

Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache haftet auf Schadensersatz für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

Bei Ausfall eines Kurses aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten, sowie bei nicht von uns zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Kursdurchführung.

9. Urheberrecht

Die als Kursunterlagen herausgegebenen Texte, Materialien und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Die ausgeteilten Unterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache ist untersagt.

10. Datenschutz

Die Daten der Kursteilnehmer werden nicht an Dritte weitergegeben und nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung der Kurse erforderlich ist.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anwendung des Vereinfachten Verwaltungsverfahrens (VVV) bei Gebärdensprachdolmetscherleistungen durch Gebärdensprachdolmetscher/innen (GSD) ohne Vertrag mit der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache (LDZ)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für diesen Vertrag zwischen der LDZ und dem/der GSD. Die AGB gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. AGB des/der GSD

AGB des GSD werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die LDZ diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Grundlagen der Tätigkeit des/der GSD

Der/Die GSD verpflichtet sich, seine Tätigkeit auf der Grundlage der Berufs- und Ehrenordnung der GebärdensprachdolmetscherInnen und dem in Deutschland anerkannten Berufsbild der GebärdensprachdolmetscherInnen auszuüben.

Der/Die GSD erkennt die Organisierung des Dolmetscherdienstes als wirtschaftlichen Zweckbetrieb des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e.V. im Rahmen des Vereinfachten Verwaltungsverfahrens (VVV) an.

Dem/ Der GSD werden Dolmetscheinsätze im Rahmen des VVV in dessen/deren Namen durch die LDZ im Bundesland Sachsen vermittelt, sofern sie als Wunschdolmetscher namentlich benannt sind. Dem Wunsch gehörloser Klient/innen nach einem/r bestimmten GSD wird damit Rechnung getragen.

Der jeweilige Dolmetschauftrag kommt zwischen Auftraggeber und dem/der GSD zustande. Die Verpflichtungen aus dem Dolmetschauftrag obliegen allein dem/der GSD. Die LDZ übernimmt insoweit keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere bei Verhinderung des/der GSD oder bei Schlechterfüllung des Dolmetschauftrages durch den/die GSD.

Die Grundlage der Vergütung stellt das „Preisblatt zur Vergütung von Dolmetschleistungen für Gebärdensprache im Aufgabenbereich des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen ab 01.01.2020“ dar.

Der/Die GSD erkennt an, dass kein Rechtsanspruch gegenüber der LDZ auf die Vermittlung von Dolmetschaufträgen besteht.

4. Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht des/der GSD

Der/Die GSD übermittelt seine Einsatzabrechnungen an die LDZ.

Der/Die GSD verpflichtet sich, bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderungen unverzüglich die LDZ zu verständigen, wenn dadurch die Durchführung eines geplanten Dolmetscheinsatzes gefährdet ist.

Der/Die GSD verpflichtet sich, der LDZ Veränderungen von personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

5. Qualifikation des/der GSD

Der/Die GSD verpflichtet sich zum Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung gemäß des Sächsischen Dolmetschergesetzes (SächsDolmG) und verfügt über einen der folgenden Qualifikationsabschlüsse:

  • Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (Universität) Bachelor (B.A.) Gebärdensprachdolmetschen (Universität)
  • Master (M.A.) Gebärdensprachdolmetschen (Universität)
  • Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (Fachhochschule) / Bachelor (B.A.) Gebärdensprachdolmetschen (Fachhochschule)
  • Staatl. geprüfte Gebärdensprachdolmetscher/in
  • Geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in ) (IHK)
  • Fachliche Eignung gem.§2 Abs. 3 Sächsische Dolmetscherverordnung

6. Finanziell-Administrative Pflichten des/ der GSD

Der/Die GSD ist selbständig als Gebärdensprachdolmetscher/in tätig. Er/Sie hat die Verpflichtung, seine/ihre Einkünfte aus der Vermittlung (Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr.1 ESTG) bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden und die Steuern für die Einkünfte selbst zu entrichten.

Der/ Die GSD teilt der LDZ seine/ ihre Steuernummer bzw. USt.-ID-Nummer mit. Diese wird für die Rechnungslegung gegenüber dem Integrationsamt benötigt, ebenso die Information, ob er/ sie umsatzsteuerpflichtig ist oder die Kleinunternehmerregelung (USt.-Befreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nimmt.

Der/Die GSD ist verpflichtet, bei bestehender Sozialversicherungspflicht (§166 Abs. 1 Nr.2 RVO) die erforderlichen Meldungen selbst ordnungsgemäß vorzunehmen und die gesetzlichen Beiträge abzuführen.

Dem/Der GSD obliegt es, für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit zu sorgen.

Der LDZ entstehen in Bezug auf die unter 1. bis 4. genannten Pflichten und Obliegenheiten keinerlei eigene Verpflichtungen. Sollte der/die GSD diesen Pflichten und Obliegenheiten nicht oder nicht ausreichend nachkommen, ist die LDZ von jeglicher Haftung frei. Sofern der LDZ durch ein Verschulden des/der GSD dennoch ein Schaden entsteht, kann sie von dem/der GSD Ersatz verlangen.

7. Grundlagen der Tätigkeit LDZ

Die LDZ ist als Dienstleister für die Vermittlung und administrative Abwicklung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen im Rahmen des VVV tätig.

Die LDZ unterstützt den/die GSD bei der Ausführung seiner/ihrer Tätigkeit gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der GebärdensprachdolmetscherInnen und des in Deutschland anerkannten Berufsbildes der GebärdensprachdolmetscherInnen.

Die LDZ bietet dem/der GSD ihre Hilfe bei der Gewährleistung von angemessenen Arbeits- und Einsatzbedingungen. Die betrifft insbesondere

  • die adäquate Vergütung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen nach allgemeingültigen Empfehlungen, Gesetzen und Bestimmungen,
  • die Durchsetzung von Doppelbesetzung bei Einsätzen über 1 Stunde Einsatzdauer gegenüber den Kostenträgern und Auftraggebern,
  • die Bereitstellung von Kontaktdaten von Kunden und Klienten, um eine adäquate Vorbereitung und eine Erreichbarkeit in Notfällen zu gewährleisten

Die LDZ übernimmt gegenüber dem/der GSD keine Gewähr für das Verhalten von Auftraggeber und/oder Kostenträger des jeweiligen Dolmetschauftrages.

8. Haftung

Im Falle eigenen Verschuldens im Rahmen ihrer Tätigkeit haftet die LDZ gegenüber dem/der GSD nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Administrative Abwicklung von Dolmetschaufträgen durch die LDZ

Zur Erfassung notwendiger Daten im Bearbeitungsprozess der Dolmetschaufträge, stellt die LDZ entsprechende Datenblätter für den Erstauftrag sowie für die Folgeaufträge zu Verfügung.

Die LDZ vermittelt und erstellt für den/die GSD Dolmetschaufträge im Rahmen des VVV. Die LDZ behält sich dabei vor, dem/der GSD Dolmetschaufträge zu vermitteln, die seiner/ihrer Qualifikation und Dolmetschkompetenz entsprechen. Der Nachweis seiner/ihrer Qualifikation, Kompetenzen und bevorzugten Einsatzbereiche obliegt dem/der GSD.

Nach dem Eingang einer Dolmetscheinsatzabrechung erstellt die LDZ innerhalb von 10 Werktagen die Rechnung im Namen des/der GSD an den Kostenträger. Eine Kopie der Rechnung wird im Anschluss an deren Erstellung per E-Mail an den/die GSD versandt.

Die LDZ überweist die Rechnungsbeträge infolge der Rechnungserstellung an den/die GSD unter Angabe der dem GSD bekannten Rechnungsnummer jeweils bis zum 22. eines jeden Monats.

Die LDZ informiert den/die GSD auf Verlangen über den aktuellen Stand von offenen Rechnungen.

10. Transparenz seitens der LDZ

Der/Die GSD hat das Recht, auf Verlangen von der LDZ Einblick in die administrativen Vorgänge zu erhalten, die seine/ihre persönlichen Einsätze als GSD betreffen.

11. Vermittlungsgebühr

Die LDZ stellt dem/der GSD eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 8% (mit SEPA-Basis-Lastschrift) bzw. 8,5% (ohne Lastschriftverfahren) des bei ihm eingegangenen Nettohonorarumsatzes der Gesamteinsatzzeit zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung. Erstattete Aufwendungen sind hiervon ausgenommen. Die Servicepauschale wird monatlich erhoben. Die Rechnung wird per E-Mail an den/die GSD versandt.

12. Geltendmachung von Ansprüchen

Jegliche Ansprüche aus der Vermittlung im Rahmen des VVV, die nicht spätestens 3 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres (bis 31.03.) schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht worden sind, gelten als verjährt.

 

Stand: November 2021

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
Ebersbrunner Str. 25
08064 Zwickau
Telefon: (0375) 77 04 40
Telefax: (0375) 77 04 410
E-Mail: info@ldz-sachsen.de

 

Dokumente:

Datenblatt für Erstauftrag
Datenblatt für Folgeauftrag

Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.