Gebärdensprachdolmetschende im Notfall erreichen

Wir erarbeiten derzeit Möglichkeiten eines neuen „Notdienstes von Gebärdensprachdolmetschern“ für das Bundesland Sachsen.

Bis zu einer neuen Lösung stehen für den Notfall folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Das Notruf-Fax:

Die Polizei Sachsen hat ein Notruf-Fax erstellt. Das Notruf-Fax sollte für den Notfall immer schon ausgefüllt neben dem Faxgerät liegen.
Wichtig: Bitte ankreuzen „Bitte informieren: Dolmetscherzentrale für Gehörlose„. Dann weiß die Polizeileitstelle, dass ein Gebärdensprachdolmetscher benötigt wird und kontaktiert die Landesdolmetscherzentrale.

Weitere Informationen und das Faxformular finden Sie bei der Polizei Sachsen:

zur Seite der Polizei Sachsen

Link-URL: http://www.polizei.sachsen.de/de/notruffax.htm

2. Die Notruf-SMS:

Ausführliche Informationen hierzu (auch als Gebärdenvideo) finden Sie auf der Internetseite des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e.V. unter:

zur Seite des Landesverbandes

Link-URL: http://www.deaf-sachsen.de/index.php?menuid=123

Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.