Verdienst, Honorar & Umsatzsteuer

Verdienst & Honorar Verdienst & Honorar
Der Verdienst von freiberuflich tätigen Gebärdensprachdolmetschern richtet sich vordergründig nach der individuellen Auftragslage. Als Berufseinsteiger bedarf es einer gewissen Zeit der Akquise, um einen Kundenstamm aufzubauen. Ist hier erstmal eine Kundenbindung entstanden, wird sich das auch in der Stabilität des Verdienstes widerspiegeln. Mit dem Umsatz aus der eigenen selbständigen Dolmetschertätigkeit müssen zunächst eine Vielzahl fixer Kosten abgedeckt werden. Dazu gehören bspw.: Miete, Benzinkosten/Fahrkarten, soziale Absicherung, Altersvorsorge, Versicherungsbeiträge, Kosten für Büromaterial etc..

Es kann immer wieder zu stärkeren Schwankungen in der Auftragslage und damit auch im Hinblick auf die finanzielle Situation kommen. Es gibt Phasen, in denen viele Aufträge eingehen und Zeiten – wie bspw. saisonal bedingt während des sog. Sommerlochs – in der nur sehr sporadisch Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch genommen werden. Eigene Urlaubszeiten und krankheitsbedingter Ausfall ziehen ebenso Einkommensausfälle mit sich. Die genannten Risiken betreffen jede selbstständige freiberufliche Tätigkeit und sind entsprechend zu berücksichtigen.

Die Honorarhöhe ist abhängig vom Einsatzgebiet. In der Rubrik “Kosten und Kostenübernahme” sind die verschiedenen Vergütungssätze gelistet. In vielen Bereichen finden dabei gesetzliche Regelungen ihre Anwendung.

Umsatzsteuer
Für die Leistung des Gebärdensprachdolmetschens gilt die Umsatzbesteuerung gemäß des Regelsteuersatzes in der Höhe von 19%. Ausnahme bilden hier die Umsätze von Kleinunternehmern (gem. §19 UStG). Diese unterliegen ebenfalls dem Umsatzsteuergesetz, jedoch wird hier im Rahmen gesetzlich festgelegter Begrenzungen der Umsatzhöhe keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erhoben.
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.