Formulare – Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie unsere Formulare für eine Dolmetscheranforderung bzw. für die Abrechnung eines Dolmetschereinsatzes. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Formularen haben, so nutzen Sie bitte die Hilfefunktion direkt unter den jeweiligen Formularlinks.

Dolmetscheranforderung
Formulare
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Dieses Formular gilt für alle anderen Dolmetscheinsätze. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben eintragen, insbesondere Informationen zum Kostenträger und ggf. Aktenzeichen (z.B.: Kundennummer von Jobcenter, Arbeitsagentur / Versicherungsnummer bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung usw.). Bei folgenden Voraussetzungen ist der Einsatz von zwei Gebärdensprachdolmetschern (Doppelbesetzung) notwendig:

  • bei Terminen, die länger als eine Zeitstunde andauern
  • bei Terminen, die eine oder mehr Zeitstunden andauern und eine hohe Informationsdichte aufweisen
  • bei Terminen, an denen mehr als drei Gesprächspartner beteiligt sind
Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!
Antrag für das Arbeitsleben – Antrag und Abrechnung für einen Gebärdensprachdolmetschereinsatz nach dem vereinfachten Verwaltungsverfahren (VVV)
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Dieses Formular gilt nur für Dolmetscheinsätze im Arbeitsleben. Es muss ausgefüllt werden, damit das Integrationsamt die Dolmetscherkosten übernimmt. Zum Beispiel:

  • Teamsitzung / Dienstberatung
  • Personalgespräch
  • Betriebsversammlung
  • Belehrung
Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!
Merkblatt zur Dolmetscheranforderung für das Arbeitsleben
Merkblatt
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Dieses Merkblatt erläutert noch einmal die Begriffe:

  • Was ist das VVV?
  • Wer kann den Antrag stellen?
  • Wofür kann ich einen Gebärdensprachdolmetscher bestellen?
  • Wofür wird die Kostenübernahme des Gebärdensprachdolmetschers nicht bewilligt?
  • Wie und wo muss ich den Antrag stellen?
  • Und was passiert nach der Antragstellung?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.