Gebärdensprachdolmetschende anfordern – Online Formular

Mit diesem Online Formular können Sie bequem über das Internet Gebärdensprachdolmetschende bei uns anfordern.

Hilfe zum Formular anzeigen?
Dieses Formular gilt für alle anderen Dolmetscheinsätze. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben eintragen, insbesondere Informationen zum Kostenträger und ggf. Aktenzeichen (z.B.: Kundennummer von Jobcenter, Arbeitsagentur / Versicherungsnummer bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung usw.).

Bei folgenden Voraussetzungen ist der Einsatz von zwei Gebärdensprachdolmetschenden (Doppelbesetzung) notwendig:

  • bei Terminen, die länger als eine Zeitstunde andauern
  • bei Terminen, die eine oder mehr Zeitstunden andauern und eine hohe Informationsdichte aufweisen
  • bei Terminen, an denen mehr als drei Gesprächspartner beteiligt sind
Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!

    Persönliche Angaben

    Ich brauche einen Gebärdensprachdolmetscher.

    (z.B. Betrieb, Agentur für Arbeit, Arzt usw. - Bitte vollständige Anschrift!)

    (Die Angabe bitte in Stunden.)

    Wunschdolmetscher

    Ansprechpartner

    Bei Arztbesuch, Gespräch DRV / Agentur für Arbeit, Jobcenter bitte folgendes angeben:

    Abrechnung

    Weitere Angaben

    Bestätigung und Kontakt

    Ihre Kontaktdaten zur Bestätigung

    Hinweise:

    Wir bitten um eine frühzeitige Bestellung von Gebärdensprachdolmetschern. Sobald ein Termin bekannt ist, sollte die Dolmetscheranforderung an die Landesdolmetscherzentrale gesendet werden. Es können gern Wunsch- und Stammdolmetscher angegeben werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Wunsch- und Stammdolmetscher nicht immer verfügbar sind (z.B. durch mehrere gleichzeitige Termine) oder in einzelnen Fällen aus wirtschaftlichen/finanziellen Gründen nicht eingesetzt werden können.

    Die Landesdolmetscherzentrale vermittelt Gebärdensprachdolmetscher entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten. Sie ist stets um den Erfolg bemüht. Eine erfolgreiche Vermittlung kann jedoch nicht garantiert werden.

    Die Kostensätze und Stornoregelungen sind in den ortsüblichen sowie gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen festgelegt. Dazu zählen das JVEG, der Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie die Sächsische Kommunikationshilfenverordnung (SächsKhilfVO).

    Datum

    Einwilligungen

    Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der oben gemachten Angaben.

    Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

    Sicherheitsfrage

    Bitte tragen Sie die Zeichen in das untere Feld ein und klicken anschließend auf "Formular absenden".

       
    captcha


    Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!