Über uns berichtet – Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache

Gegründet wurde die Landesdolmetscherzentrale (LDZ) für Gebärdensprache am 04.03.1991. Der Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. fasste den Beschluss, eine Landesdolmetscherzentrale ins Leben zu rufen, um den stetig steigenden Bedarf an qualifizierten GebärdensprachdolmetscherInnen in der Region Sachsen abdecken und koordinieren zu können.

Heute besteht die LDZ nun bereits seit über 20 Jahren. Der Weg von der reinen Vermittlungszentrale bis hin zur gegenwärtigen Einrichtung ist durch die Übernahme immer komplexerer Aufgaben und die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder gekennzeichnet.

Die LDZ ist in folgende zwei Fachbereiche gegliedert:

  • Gebärdensprachdolmetscher-Service
  • Gebärdensprache und Kommunikation.

Das Team der LDZ, bestehend aus drei gehörlosen und vier hörenden Kolleginnen, verwendet Deutsch und die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Arbeitssprachen.

Die Zentrale zeichnet sich durch die Zusammenarbeit mit Dozentinnen für Gebärdensprachkurse und über 30 Gebärdensprachdolmetscherinnen in Sachsen aus.

Darüber hinaus arbeitet sie eng mit dem Integrationsfachdienst Zwickau (IFD), der Beratungsstelle für Hörgeschädigte Zwickau und der Begegnungsstätte der Gehörlosenzentrums Zwickau e.V. zusammen. Die genannten Anlaufstellen befinden sich unter einem Dach. Dies garantiert kurze Wege für Organisation, Verwaltung und barrierefreien Zugang zu den Diensten der Einrichtung.

Im Haus besteht die Möglichkeit an Kursen in DGS teilzunehmen. Bei Interesse können Sie sich gleich auf unserer Homepage eine Überblick der angeboteten Kurse verschaffen oder Sie wenden sich bitte an folgende Adresse:

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
Ebersbrunner Str. 25
08064 Zwickau
Telefon: 0375/770440
Fax: 0375/7704410
E-Mail: info@ldz-sachsen.de

Skype-Adresse: LDZ-Zwickau
Facebook: Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
Instagram: ldz_sachsen

Telefonzeiten:  Montag – Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

 

Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.