Grundkurs DGS I – Deutsche Gebärdensprache I

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Datum & Zeitraum - Uhrzeit:

Datum & Zeitraum: 19.09.2018 bis 16.01.2019
Uhrzeit: 16:30 bis 19:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache

Kategorie des Kurses:

Kurzinfo zur Veranstaltung:

Grundkurs DGS I

 Zeit:
Abendkurs (13 Termine)
16:30-19:00 Uhr (letzter Kurstermin 16:30-19:45 Uhr)

Termine:
Mittwoch 19.09.2018;
Mittwoch 26.09.2018,
Mittwoch 10.10.2018,
Mittwoch 17.10.2018;
Mittwoch 24.10.2018;
Mittwoch 07.11.2018;
Mittwoch 14.11.2018;
Mittwoch 28.11.2018;
Mittwoch 05.12.2018;
Mittwoch 12.12.2018;
Mittwoch 19.12.2018;
Mittwoch 09.01.2019;
Mittwoch 16.01.2019

Preis: 127,00 € (inklusive Teilnahmebestätigung)

Anmeldeschluss 03.09.2018

 

Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Dieser Kurs wendet sich an alle, die sich für die Gebärdensprache interessieren, sie erlernen wollen und noch über wenig oder keine Vorkenntnisse in DGS verfügen. Er ist für die Hörenden eine erste Begegnung mit der für sie sicher ungewohnten visuellen Sprache und zielt darauf ab, den Körper als sprachliches Ausdrucksmittel gebrauchen zu lernen, die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit zu schärfen, aber auch dazu, sich Grundgebärden anzueignen, die eine einfache Kommunikation mit gehörlosen Menschen ermöglichen.

Als Einstieg sollen über spezielle Übungen und kommunikative Aufgaben die verschiedenen Möglichkeiten nonverbaler Verständigung erprobt und bewusst gemacht werden. Daraufhin folgen parallel zur Bildung erster einfacher Sätze der Aufbau eines Grundgebärdenschatzes (z.B. Personen-beschreibung, Zeit-, Farb- u. Zahlgebärden) sowie das Erlernen des Fingeralphabets.

Um einen umfassenden Einblick in die Kultur gehörloser Menschen gewähren zu können, sind es gehörlose DozentInnen, die den Kurs leiten. Da die Gebärdensprache ihre Basissprache ist, sind sie die kompetentesten Lehrkräfte sowohl für die Vermittlung der DGS als auch für die Darstellung der kulturellen Elemente und Umgangsformen innerhalb der Gebärdensprachgemeinschaft.

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aktuell verfügbare Plätze: 6

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Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.