Gebärdensprachdolmetschende anfordern

Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare zur Bestellung von Gebärdensprachdolmetschenden gibt.

1. Dolmetscheranforderung

Dieses Formular gilt für alle anderen Dolmetscheinsätze. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben eintragen, insbesondere Informationen zum Kostenträger und ggf. Aktenzeichen (z.B.: Kundennummer von Jobcenter, Arbeitsagentur / Versicherungsnummer bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung usw.).

Bei folgenden Voraussetzungen ist der Einsatz von zwei Gebärdensprachdolmetschendn (Doppelbesetzung) notwendig:
  • bei Terminen, die länger als eine Zeitstunde andauern
  • bei Terminen, die eine oder mehr Zeitstunden andauern und eine hohe Informationsdichte aufweisen
  • bei Terminen, an denen mehr als drei Gesprächspartner beteiligt sind
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2. Antrag und Abrechnung für einen Gebärdensprachdolmetschereinsatz nach dem vereinfachten Verwaltungsverfahren (VVV)

Dieses Formular gilt nur für Dolmetscheinsätze im Arbeitsleben. Es muss ausgefüllt werden, damit das Integrationsamt die Dolmetscherkosten übernimmt.

Zum Beispiel:

  • Teamsitzung / Dienstberatung
  • Personalgespräch
  • Betriebsversammlung
  • Belehrung
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Wenn Sie Fragen haben oder sich beim Ausfüllen eines Formulares unsicher sind, können Sie uns gern zu unseren Öffnungszeiten per Skype (LDZ-Sachsen) oder per Telefon (0375-770440) anrufen. Wir unterstützen Sie gern! Weitere Kontaktmöglichkeiten bzw. direkte Ansprechpartner finden Sie hier!
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.